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   BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63   

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https://dejure.org/1964,410
BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63 (https://dejure.org/1964,410)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1964 - VIII C 169.63 (https://dejure.org/1964,410)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1964 - VIII C 169.63 (https://dejure.org/1964,410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung des Beihilfeanspruchs eines Beamten - Bestimmung der Widerspruchsfrist gegen einen Beihilfebescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 36.58
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63
    Die Klage gegen einen unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt ist auch dann unzulässig, wenn sie als Verpflichtungsklage erhoben wird (wie BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58]).

    Die Klage gegen den unanfechtbaren Beihilfebescheid ist unzulässig; daran ändert es auch nichts, daß sie als Verpflichtungsklage erhoben wurde (BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58]).

  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63
    Dazu gehört auch, daß der Dienstherr insoweit, als der mit der Besoldung zur Deckung der durchschnittlich zu erwartenden Krankheitskosten zur Verfügung gestellte Unterhalt im Einzelfalle nicht ausreicht, durch die Gewährung von Beihilfen ergänzend hilft (vgl. BVerwGE 19, 10 und dasUrteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 46.64 -).
  • BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63
    Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip gebietet es allerdings, daß der Dienstherr seinen Beamten und deren Angehörigen einen angemessenen Lebensunterhalt gewährt und sie damit von einer eigenen Daseinsvorsorge freistellt (BVerwGE 5, 39 [40]).
  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 124.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63
    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgerichtim Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 124.63 - entschieden, daß die vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Beförderung des Erkrankten zum Arzt nicht ein verzichtbares Ordnungserfordernis, sondern eine sachlich-rechtliche Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ist.
  • BVerwG, 29.06.1960 - VIII C 61.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63
    Sie beruft sich dabei zu Unrecht auf dasUrteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1960 - BVerwG VIII C 61.60 -, DVBl. 1960 S. 857.
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 46.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63
    Dazu gehört auch, daß der Dienstherr insoweit, als der mit der Besoldung zur Deckung der durchschnittlich zu erwartenden Krankheitskosten zur Verfügung gestellte Unterhalt im Einzelfalle nicht ausreicht, durch die Gewährung von Beihilfen ergänzend hilft (vgl. BVerwGE 19, 10 und dasUrteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 46.64 -).
  • BVerwG, 29.02.1968 - II C 105.64

    Anspruch auf Heimurlaub eines Beamten im Dienst des Auswärtigen Amtes - Ablauf

    Daß die Klage gegen einen unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt auch dann unzulässig ist, wenn sie als Verpflichtungsklage erhoben wird, hat schon der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 169.63 - (Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 3 BhV Nr. 2) unter Hinweis auf das Urteil des VII. Senats dieses Gerichts vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 36.58 - [BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58]] verneint.
  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 35.73

    Voraussetzungen eines Dienstunfalls

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere zum Beihilferecht, daß der Dienstherr dem Beamten nicht jegliches finanzielles Risiko persönlicher Schicksalsschläge abzunehmen hat (u.a. Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 169.63 -).
  • BVerwG, 07.11.1968 - II C 65.67

    Rechtsanspruch auf Heilbehandlung

    Daß die schon durch diese Vorschrift bedingte und durch Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 BhV aufrechterhaltene unterschiedliche Behandlung pflichtversicherter und nicht versicherter Beamten nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und auch nicht gegen einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) verstößt, geht schon aus dem Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 169.63 - hervor.
  • BVerwG, 16.07.1976 - 2 B 72.75

    Zulässigkeit eines Verzichts vom Erfordernis der vorherigen Anerkennung der

    Auch das weitere Beschwerdevorbringen zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 169.63 (Buchholz 238.91 BhV Nr. 2), vom 12. April 1967 - BVerwG VI C 12.67 - und vom 12. Juni 1967 - BVerwG VI C 28.67 - (BVerwGE 27, 189) ab, aus denen hervorgehe, daß das Erfordernis der vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit "in Ausnahme fällen verzichtbar ist", kann nicht zur Zulassung der Revision führen.
  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 56.67

    Verschweigen einer Pflichtmitgliedschaft in einer Rentnerkrankenversicherung -

    Daß die Regelung der Nr. 3 Abs. 4 Satz 1 BhV mit dem Gleichheitssatz, mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und mit der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt ausgeführt (BVerwG, Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 169.63 - [Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 3 BhV Nr. 2] und BVerwG VIII C 227.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 3], vom 7. November 1968 - BVerwG II C 65.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11]).
  • BVerwG, 27.02.1969 - II C 75.67

    Versäumung der Klagefrist durch schuldhafte Nichtbeachtung einer zutreffenden

    Daß eine Klage, die sich gegen unanfechtbar gewordene Bescheide richtet, auch dann unzulässig ist, wenn sie als Verpflichtungsklage erhoben wird, hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden (Urteil des erkennenden Senats vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 105.64 - unter Hinweis auf BVerwGE 10, 47 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 36/58] und Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 169.63 - [Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 3 BhV Nr. 2]).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 79.67

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Treuepflicht des Beamten - Pflicht des Beamten

    Hierzu hat der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 169.63 - folgendes ausgeführt:.
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